Krankenpflege
Die Vakuumtherapie ist eine Art der Wundversorgung, bei der die Wunde mit Unterdruck Luftdicht verschlossen wird, die unter der Versiegelung entstandenen Wundsekrete werden in bestimmten Abständen mit Hilfe einer Drainage abgeführt. Diese Methode wird nur bei speziellen Wunden mit Abheilungsstörungen angewendet und unterstützt die Wundheilung.
Akute und chronische Wunden werden zu einem stetig wachsenden Problem im Gesundheitswesen. Dies hat kostenintensive Behandlung bei finanziellen Restriktionen zur Folge. In der heutigen Medizin ist daher ein Patientenorientiertes, effizientes und qualitätsbewusstes Wundmanagement unter ökonomischem Gesichtspunkt unabdingbar. Unsere Wundmanager sind für die Behandlung jeglicher Wunden geschult worden und in der Lage, eine auf Sie abgestimmte Pflege mit Wundanamnese, Wundbehandlung, Schmerzmanagement und Wunddokumentation zu organisieren.
Beim Portkatheter befindet sich die Portkammer unter der Haut und wird zur Infusion mit einer speziell geschliffenen Nadel angestochen. Zur Schonung der Haut über dem Port wird die Nadel nicht vor jeder Infusion neu gelegt, sondern nur einmal in der Woche durch speziell geschulte Fachkräfte gewechselt. Der Portkatheter endet in einem großen herznahen Gefäß. Er ist durch eine Manschette fest mit der Portkammer verbunden. Die Portkammer wird auf dem Muskelgewebe fixiert. So kann ein Port, wenn notwendig, über Jahre liegen bleiben. Wird der Port einmal längere Zeit nicht benötigt, so wird die Portnadel entfernt und der Zugang ist durch die Haut verschlossen. Jede unserer Palliativkräfte, sowie einige extra geschulte Mitarbeiter sind mit der Pflege eines Ports vertraut.
Jeder Pflegebedürftige oder die Angehörigen, Freunde oder Bekannte können sich bei uns beraten lassen oder eine individuelle Schulung zu einem Pflegeproblem bekommen, in vielen Fällen übernimmt Ihre Pflegekasse oder die des Pflegebedürftigen die Kosten für solch eine Schulung.
Schulungsthemen sind sehr vielseitig, hier einige Beispiele:
- Lagerungstechniken zur Vermeidung oder Verschlechterung von Kontrakturen (Bewegungseinschränkung der Gelenke) oder Dekubitus (Wundliegen)
- Techniken des Aufrichtens im Bett, oder der Transfer vom Bett in den Roll- bzw. Toilettenstuhl
- Versorgung einer PEG (Magensonde durch die Bauchdecke)
- Weitere Themen die Sie interessieren, können Sie mit uns besprechen und wir können helfen die spezielle Pflegetechniken, die Sie im Umgang mit Ihren lieben Pflegebedürftigen Angehörigen, Freund oder Bekannten haben, zu schulen und trainieren.
- Sie werden lernen sicherer mit der schweren Pflegeaufgabe umzugehen.
Die allgemeinen Pflegekurse bieten die Möglichkeit Kenntnisse in der Grundpflege theoretisch und praktisch zu erlernen. Auch an Pflege interessierte Menschen können an diesen Kursen teilnehmen.
Pflegeversicherung
Viele Pflegebedürftige sind nur für einen begrenzten Zeitraum auf stationäre Pflege angewiesen. Dann können sie die Kurzzeitpflege in einem zugelassenen Pflegeheim nutzen.
Kurzzeitpflege können Sie zum Beispiel erhalten,
- wenn sich Ihr Gesundheitszustand kurzfristig verschlechtert hat,
- wenn Ihre Pflegenden plötzlich ausfallen, zum Beispiel, weil sie krank geworden sind,
- oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch keine angemessene häusliche Pflege für Sie organisiert werden konnte.
Spezielle Plätze für die dann notwendige Kurzzeitpflege gibt es in fast allen zugelassenen Pflegeheimen. Unter den zugelassenen Häusern können Sie sich die Pflegeeinrichtung selbst auswählen. Von der Pflegeversicherung erhalten Sie für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro – für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrer Pflegestufe, das heißt auch bei der sogenannten Pflegestufe 0 (Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe 1).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bis zu 100% Ihres Anspruches auf Verhinderungspflege (max. 1.612 Euro) zusätzlich für die Kurzzeitpflege zu verwenden, sofern dieser Anspruch noch nicht für Verhinderungspflege verwendet wurde. Dadurch verlängert sich der Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege auf bis zu acht Wochen. Das Pflegegeld erhalten Sie während ihrer Kurzzeitpflege für maximal vier Wochen zur Hälfte weiter.
Auch Menschen, die Angehörige pflegen, sind einmal verhindert und können die Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht durchführen.
Verhinderungspflege können Sie zum Beispiel erhalten,
- wenn Ihre Pflegeperson krank ist
- wenn Ihre Pflegeperson Urlaub macht
- wenn Ihre Pflegeperson wichtige Termine hat
Von der Pflegeversicherung erhalten Sie in solchen Fällen pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten bis zu 1.612 Euro für die Vertretung Ihrer privaten Pflegeperson. Dieser Höchstbetrag gilt unabhängig von Ihrer Pflegestufe – auch dann, wenn Sie in die sogenannte Pflegestufe 0 (Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe 1) eingestuft wurden.
Diese Leistung können Sie erstmals bekommen, wenn Sie mindestens sechs Monate lang zu Hause von Ihrer privaten Pflegeperson gepflegt worden sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bis zu 50 Prozent Ihres Anspruches auf Kurzzeitpflege (max. 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege zu verwenden, sofern dieser noch nicht für Kurzzeitpflege verwendet wurde. Das Pflegegeld erhalten Sie während der Ersatzpflege bis zu vier Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weiter.
Falls Sie eine stundenweise Ersatzpflege benötigen wird diese nicht auf die maximal möglichen sechs Wochen angerechnet, sondern nur auf den Höchstbetrag von 1.612 Euro. Mehr als 1.612 Euro pro Kalenderjahr darf die Pflegeversicherung für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr nicht bezahlen, sofern keine Übertragung aus dem Kurzzeitpflegeanspruch gewählt wurde.
Haben Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind, und zahlen Sie deshalb den halben Beitragssatz, erhalten Sie die Leistungen der Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte. Versicherte erhalten die Leistungen auf Antrag von der Beihilfe- oder Heilfürsorgebehörde.
Haben Sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind, und zahlen Sie deshalb den halben Beitragssatz, erhalten Sie die Leistungen der Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte. Versicherte erhalten die Leistungen auf Antrag von der Beihilfe- oder Heilfürsorgebehörde.
Verbrauchshilfsmittel bis zu 40 € monatlich. Technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern – Zuzahlung in Höhe von 10 % maximal 25 Euro je Hilfsmittel.
Zuschüsse zu Verbesserung des individuellen Wohnumeldes bis zu 4.000 €, evtl. Eigenanteil je nach Einkommen.
Die Beratungseinsätze halb- bis vierteljährlich dienen der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege, insbesondere durch regelmäßige pflegefachliche Hilfestellung des häuslichen Pflegenden. Die Kosten dieser Einsätze übernimmt Ihre Pflegekasse.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Pflegegeld und Pflegesachleistung unterschieden. Es besteht die Möglichkeit, die Pflege selber zu organisieren, einen Pflegedienst zu beauftragen oder eine Kombination der beiden Möglichkeiten zu wählen. Die Versicherten, die Ihre Pflege privat organisieren, z.B. durch Angehörige, können sich das Pflegegeld auszahlen lassen. Wird der Pflegedienst eingeschaltet, erfolgt eine Umstellung des Pflegegeldes auf Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung wird dann gewählt, wenn der Versicherte die Pflegesachleistung nicht ausschöpft. In diesem Fall käme es zur Anteiligen Auszahlung des Pflegegeldes.